Allgemeine Bedingungen für A&E Schäfer
GmbH mit dem Zweig DRS Consulting
Unternehmensberatung Dienstleistung
der A&E Schäfer GmbH, Unterortstraße 48 65760 Eschborn
1.Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der A&E Schäfer GmbH mit dem Geschäftszweig DRS Consulting, Unterortstr 48, 65760 Eschborn (im Folgenden kurz „DRS“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Beratungsleistungen und Coachings in den Bereichen Digitalisierung und Business Consulting (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot der DRS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber der DRS, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn DRS stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn DRS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen der DRS und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.
1.5. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A&E Schäfer GmbH.
1.6. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem DRS und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2.Leistungen
2.1. Die DRS bietet dem KUNDEN insbesondere die Teilnahme, Erbringung und Durchführung an Coaching, Beratungen und Seminaren an, die multimedial, videobasiert, telefonisch und/oder vor Ort stattfinden können. Die Leistungen erfolgen je nach Leistungspaket standardisiert und/oder individualisiert und können einzeln oder gruppenbasiert durchgeführt werden und insbesondere auch Videos, Audioaufnahmen und/oder Online-Trainingskurse beinhalten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen DRS und dem KUNDEN.
2.2. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass DRS dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.
2.3. Die Leistungserbringung durch die DRS ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Eine Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
2.4 Der KUNDE ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von DRS unverzüglich erbringen.
2.5. Die DRS ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
2.6. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem DRS eingegangenen Coaching-, Leistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
2.7. Sofern die Leistungen der DRS von sog. Resellern angeboten und/oder vertrieben werden (z.B. Copecart, Digistore24, o. dgl.), gelten vorrangig die vorliegenden Bedingungen.
3.Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot der DRS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen der DRS und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.3 Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der KUNDE vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von DRS zu erhalten.
3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem DRS und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass DRS das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
4.Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Ust. in gesetzlicher Höhe.
4.2. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Forderungen aus einer Abrechnung an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, abtreten können, welche auch die Abwicklung dieser Abrechnung übernimmt.
Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331- 53 18 65 2 Fax: 53 18 65 4
Bitte überweisen Sie in diesem Fall den Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb der Fälligkeit mit schuldbefreiender Wirkung auf das Konto:Kontoinhaber: Meridiem Finanz GmbH
IBAN: DE12 3022 0190 0033 7171 30
BIC: HYVEDEMM414
4.3. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
4.4. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch DRS, bleibt der Vergütungsanspruch der DRS in jedem Falle unberührt. In diesem Fall muss sich die DRS aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
4.5 Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE die DRS anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden der DRS beruhen.
4.5. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
5.Verzug
5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch die DRS beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die DRS das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3. Die DRS ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber der DRS in Verzug ist. Die DRS ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich die DRS aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6.Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt die DRS grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass die DRS zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind.
6.3. Der KUNDE hat zu gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen bereitgehalten werden, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Dies betrifft z.B. eine hinreichend leistungsfähige Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messengerdienste, etc. Die DRS ist für etwaige Nichtverfügbarkeiten insoweit nicht verantwortlich.
6.4. Der KUNDE ist verpflichtet, zu allen vereinbarten Beratungsterminen (insbesondere 1:1) pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung bei DRS Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf der DRS), hat diese der KUNDE zu tragen.
6.5 Ist die DRS daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch der DRS unberührt.
6.6 Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Die DRS ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
6.7. Die Verschiebung eines vereinbarten Beratungstermins im Voraus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der DRS in Textform, welche nur vorbehaltlich der zeitlichen Verfügbarkeit der DRS erteilt werden kann. Andernfalls (insbesondere auch bei Absage durch den KUNDEN) entfällt der vereinbarte Beratungstermin ersatzlos.
6.8. Die DRS ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
7.Vertragslaufzeit
7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen.
7.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen DRS und dem KUNDEN jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.3. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.5 Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch von DRS unberührt. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis vorbehalten, dass DRS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung, und Vorkasse möglich.
8.2. Die DRS ist berechtigt, Dritte mit der Abwicklung der Bezahlung gegenüber dem KUNDEN zu beauftragen. Der KUNDE ermächtigt die DRS insoweit, in dessen Namen (Zahlungs-)Daten für den KUNDEN einzugeben.
8.3. Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem DRS unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.
8.4. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.
8.5. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
9.Haftung auf Schadensersatz
9.1. Die DRS haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
9.2. Die DRS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der DRS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet die DRS für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DRS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von DRS gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
9.3. Die DRS haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10.Abnahme
10.1 Es besteht Einigkeit, dass DRS bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.
10.2 Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
10.3 DRS kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
10.4 Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen der DRS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung der DRS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
11.Datenschutz, Geheimhaltung
11.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass die DRS personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
11.2.Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
12.Urheberrecht
12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
12.2. Der KUNDE erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis der DRS Bild, Film- oder Tonaufnahmen von den Kursmaterialien und/oder Live-Coachings zu machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
12.3. Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des KUNDEN, insbesondere von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Gruppencalls und dergleichen, insbesondere auch unter Teilnahme von Dritten, angefertigt und zeitlich, örtlich und inhaltlich durch die DRS unbegrenzt ausgewertet werden dürfen.
13.Widerrufsrecht
Die DRS schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
14.Referenznennung
Die DRS darf den KUNDEN namentlich in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie dessen Bildnis. Die DRS ist zur Nennung nicht verpflichtet.
15.Allgemeine Bestimmungen
15.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Eschborn.
15.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
15.3. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
15.4. Die DRS behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird die DRS den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: März 2023